Nachbarschaftliches Engagement – stärken, fördern und unterstützen

Berliner Nachbarschaft – Einsatz des Entlastungsbetrags ab Pflegegrad 1 für die Nachbarschaftshilfe

Neues Projekt „Berliner Nachbarschaft“ wird gefördert von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem GKV Spitzenverband.

Lebendige Nachbarschaft bedeutet Kontakt und Begegnung, Unterstützung und Hilfe. Sich um Nachbarn zu kümmern, ist für viele selbstverständlich.

So wie bei Roswitha Müller und Beate Beimer. Die beiden Berlinerinnen wohnen nur ein paar Straßen voneinander entfernt. Kennengelernt haben sie sich im Supermarkt um die Ecke. Die 87-Jährige findet in der 30 Jahre jüngeren Beate Beimer eine aufmerksame Zuhörerin. Weil sich die zwei Kieznachbarn von Anfang an gut verstehen, besucht die 57-Jährige die ältere Dame fortan auch in ihrem Zuhause. Beim Kaffeeklatsch plauschen die Frauen über Gott und die Welt. Auch im Haushalt geht Beate Beimer ihrer pflegebedürftigen Nachbarin zur Hand, saugt die Wohnung, wischt Staub und geht einkaufen. Auch hilft sie der Älteren bei Computerarbeiten und begleitet sie bei Ausflügen ins Museum oder ins Theater.

Dass Beate Beimer für ihr nachbarschaftliches Engagement am Ende des Monats jetzt ein paar Euro mehr im Portemonnaie hat, verdankt sie dem Projekt „Berliner Nachbarschaft“, einer neuen gemeinsamen Initiative der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und des Malteser Hilfsdienstes. Für Nachbarn wie Roswitha Müller und Beate Beimer ist das Programm ein Glücksfall. Zwar sei die Hilfe ihrer Nachbarin so wertvoll, dass sie eigentlich nicht mit Geld zu bezahlen ist, sagt Roswitha. „Trotzdem gibt es mir ein besseres Gefühl, dass Beate nun etwas Geld dafür bekommt, wenn sie mir hilft.“ Es handele sich schließlich um eine vertrauensvolle Beziehung.

Frau Müller hat den Pflegegrad 1 und damit wie Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause leben, nach § 45b SGB XI Anspruch auf 125 Euro im Monat. Diesen Entlastungsbetrag kann sie mit höchstens 8 Euro je Stunde für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.

Wie funktioniert das?
Für die Anerkennung und die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse erfüllt die Nachbarschaftshelferin / der Nachbarschaftshelfer folgende Voraussetzungen:

• Mindestens 18 Jahre alt
• nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben
• nicht mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein
• nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein
• nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützen

Zudem ist die Teilnahme an einem Grundkurs oder einer Informationsveranstaltung verpflichtend. In den Kursen erhalten die künftigen Nachbarschaftshelfenden wichtige Informationen zur Registrierung und zur Abrechnung mit den Pflegekassen. Außerdem bekommen sie interessante Tipps für ihre Tätigkeit und Hinweise auf weiterführende Hilfs- und Unterstützungsangebote. Je nach individueller Vorqualifikation stehen zwei Kursangebote zur Verfügung:

• Informationsveranstaltung (2 Stunden), richtet sich an Personen, die bereits einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder eine Ausbildung in Pflege oder Sozialarbeit absolviert haben. Inhalte: Rechtlicher Rahmen, Rolle der Nachbarschaftshilfe, Grundlagenwissen für die praktische Umsetzung, Zusammenarbeit mit unterstützenden Netzwerken

• Grundkurs (6 Stunden), für alle anderen Interessierten. Inhalte: wie Informationsveranstaltung, außerdem: Biografie- und bedürfnisorientierte Betreuungsangebote, Kommunikation.
Nach der Schulung ermöglicht das ausgestellte Zertifikat die Registrierung bei den Pflegekassen. Die Kurse können auch online absolviert werden.

Wie erfolgt die Registrierung als Nachbarschaftshilfe?
Die Registrierung als Nachbarschaftshelfer/-in erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie auf folgender Homepage: Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/ Dort finden Sie auch detaillierte Informationen zu den Terminen der Kurse und die Kontaktdaten der Schulungsanbieter, bei denen Sie sich zu einem der Kurse anmelden können. Außerdem ist dort eine Fragen-Antworten-Liste mit vielen nützlichen Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe bereitgestellt.

Hier erfahren Sie mehr
Bei Fragen zu Ihrer Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe berät Sie das Projekt „Malteser Nachbarschaft“: Telefon (030) 348 003 755, e-mail: nachbarschaft.berlin@malteser.org