Senioren sind von der Hundesteuer befreit

Seit Januar 2022 gelten steuerliche Veränderungen in Berlin. Rentner, Arbeitslose und Sozialgeldempfänger werden von der Hundesteuer befreit.

Mehr als 100.00 Hunde sind in Berlin gemeldet. Die Dunkelziffer, also die Summe der Hunde, die wirklich in der Hauptstadt leben, dürfte doppelt so hoch sein. Viele der Hundehalter sind Rentner oder beziehen Sozialhilfe. Für sie ist ihr Haustier ein wichtiger Begleiter. Doch die Hundesteuer reißt oft ein Loch ins Portemonnaie.

120 Euro pro Hund pro Jahr

In Berlin müssen Hundehalter immerhin für den ersten Hund 120 Euro pro Jahr an das Finanzamt abführen, für jeden weiteren Hund müssen 180 Euro gezahlt werden. Zum Jahreswechsel werden jedoch einige steuerliche Änderungen gültig, die manche Hundehalter freuen dürften.

Von der Steuerpflicht befreit

Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt demnach eine Erweiterung der Steuerbefreiungen bei der Hundesteuer. Rentner, Arbeitslose oder Sozialgeldempfänger brauchen dann keine Hundesteuer mehr an das Finanzamt abzugeben. Wer eine Steuerbefreiung beantragen möchte, muss dies schriftlich und formell tun. Vordrucke für entsprechende Anträge sind im Service-Portal Berlin oder im Finanzamt erhältlich.

Steuerfreiheit für Tierheimhunde

Außerdem wird die Steuerbefreiung für Hunde, die ab dem 1. Januar 2022 aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen aufgenommen werden, von einem Jahr auf fünf Jahre erweitert.

Weitere Informationen finden Sie hier:Hundesteuerbefreiung