Patientenverfügung überprüfen

Während der Pandemie zeigte es sich, dass die Patientenverfügungen in der damals vorliegenden Fassung nicht eindeutig genug den Willen des/der Patienten wiedergab. Inzwischen wurde durch Neuformulierungen mehr Klarheit geschaffen.

Es empfiehlt sich daher, die bereits vorhandene Patientenverfügung zu überprüfen und/oder durch ein aktuelles Exemplar zu ersetzen.
Hat man die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten (z.B. künstliche Ernährung ja oder nein), sollte unbedingt die nicht gewollte durchgestrichen werden, um jeglichen Zweifel auszuschließen.

Nicht vorgeschrieben, aber gewünscht, ist die Unterschrift eines Zeugen/einer Zeugin, nachdem die Patientenverfügung ausgefüllt wurde, um die Handlungsfähigkeit des Verfassers zu bestätigen.
Alle zwei Jahre sollte die eigene Unterschrift erneuert werden.

Bitte beachten Sie hierzu die Veranstaltung im Seniorenclub Herthastr. 25a, am 14.03.24.

Autorin: Marion Halten-Bartels