Tauglichkeitsprüfung für Seniorinnen und Senioren ab dem 70zigsten Lebensjahr

Wer vor 2013 in der Bundesrepublik seinen Führerschein erworben hat, besitzt diesen auf unbegrenzte Dauer. Bei Neuerwerbungen seit 2013 haben diese eine Begrenzung auf zunächst 15 Jahre.
Die Europäische Kommission hat jetzt einen Vorschlag zur Vereinheitlichung des Führerscheins erarbeitet, der unter den Seniorinnen und Senioren zu lebhaften Diskussionen geführt hat.
Denn im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes wird nicht nur eine einheitliche Befristung auf grundsätzlich 15 Jahre diskutiert. So ist für alle Führerscheinbesitzer, die das 70zigste Lebensjahr erreicht haben, alle fünf Jahre eine gesundheitliche Überprüfung der Fahrtüchtigkeit zwingend vorgeschrieben.

Diese Regelungen gibt es bereits in einigen europäischen Ländern mit unterschiedlichen Zeitvorgaben. So müssen (beispielsweise) die Schweizer ab dem 75zigsten Lebensjahr alle zwei Jahre einen solchen Nachweis erbringen, die Dänen ab dem 80zigsten Lebensjahr jährlich, die Spanier ab dem 65zigsten alle fünf Jahre.

Neben der Vereinheitlichung wird von der Reform ein Rückgang der tödlichen Unfälle europaweit erwartet. Auch könnte eine Führerscheinprüfung in einem anderen EU-Land abgelegt werden und die Digitalisierung wäre selbstverständlich.

Wenn das EU-Parlament diesem Reformvorhaben zustimmen sollte, muss noch eine Umsetzung in nationales Recht durch den Bundestag beschlossen werden.
Der Bundesverkehrsminister (FDP) hat bereits signalisiert, dass er und damit wohl auch die FDP-Fraktion nicht uneingeschränkt zustimmen werden.

Autorin: Marion Halten-Bartels